Zur Qualifizierung grenzüberschreitender Räume
Philip Denkinger
Abstract: Grenzräume wurden über Jahrzehnte vorwiegend monofunktional genutzt. Die öffnung des europäischen Marktes bedeutete einen Funktionswandel mit räumlichen Auswirkungen und enormen Nutzungspotentialen. Doch aufgrund der spezifischen Komplexität bleiben diese oft ungenutzt. Grenzräume lassen sich nicht einseitig, national, qualifizieren, sondern bedingen umfassende, grenzübergreifende Betrachtungen. Gerade die Berücksichtigung des spezifischen kulturellen, räumlichen Kontexts und Ungleichheiten in Planungsinstrumenten und Akteursstrukturen fordert neue Herangehensweisen. Landschaftsarchitektur kann hier zur Optimierung des Planungsprozesses beitragen. In der Steuerung grenzüberschreitender Planungsprozesse muss Landschaft eine Schlüsselrolle übernehmen. Sie besitzt integrativen Charakter, wird, trotz unterschiedlicher Auslegungen, in den europäischen Kulturen als positive Instanz wahrgenommen und stellt somit ein wichtiges Medium zur interkulturellen Kommunikation über räumliche Planung dar. Landschaftsarchitekten können mit der qualitativen und nachhaltigen Verbesserung des Lebensumfeldes auf den Funktionswandel in Grenzräumen reagieren. Dazu bedarf es innerhalb der Fachdisziplin einer konsequenten Rückbesinnung auf die Grundprinzipien von Landschaft, die jenseits nationalstaatlicher Interessen und planungsrechtlicher Normierungen wieder Geltung erlangen müssen.
